Unsere Autor*innen von A bis Z

Für Veranstalter

Autorenbegegnungen/Lesungen können in Kitas, Grundschulen, weiterführenden Schulen oder anderen Einrichtungen der kulturellen Bildung stattfinden. Bitte beachten Sie: In Zeiten von Corona bieten unsere Autor*innen auch digitale Lesungen und/oder Schreibwerkstätten an. Für digital durchgeführte Veranstaltungen gelten andere Konditionen als für die üblichen Lesungen. Bei Interesse nehmen Sie deshalb bitte Kontakt zu uns auf und Sie erhalten alle notwendigen Informationen: info@fbk-niedersachsen.de / Tel. 0511 980 58 23

Organisation

Folgende Informationen gelten für normale, beim Veranstalter durchgeführte Lesungen.

Bevor Sie mit Autor*innen sprechen und Vereinbarungen treffen, muss der FBK informiert sein. Dies ist wichtig, weil die Anzahl der von uns finanzierbaren Lesungen begrenzt ist. Bei den Zusagen der Finanzierung von Lesungen werden Veranstalter, die Mitglied im FBK in Niedersachsen sind, vorrangig behandelt. Sonst werden die Anfragen an die Geschäftsstelle in zeitlicher Reihenfolge bearbeitet.

  • Die Lesungen sollen ca. 1 ½ Stunden (für 1. und 2. Klassen ggf. ca. 1 Stunde) dauern. Für die Planung müssen 2 Schulstunden zugrunde gelegt werden.
  • Die Gruppengröße pro Lesung darf maximal ca. 50 Kinder (= zwei Klassen) betragen, dies ist Bestandteil der Vereinbarung, die der FBK sowohl mit den örtlichen Veranstaltern als auch mit den Autor*innen trifft.
  • Die Lesungen sollten an den Schulen vorbereitet werden. Es muss eine Kontaktperson geben, die für den FBK und die Autor*in Ansprechpartner ist.
  • Für freie Lesungen am Nachmittag oder Abend, die nicht schulische Veranstaltungen sind, gelten gesonderte Konditionen, die mit uns abgesprochen werden müssen.

Der Veranstalter erhält nach erfolgter Absprache etwa eine Woche vor Beginn der Lesungen eine Rechnung und Berichtsformulare. Er verpflichtet sich, die Berichtsformulare ausgefüllt dem FBK nach den Lesungen zurückzusenden.

Die Lesungen gelten nach der Absprache (mündlich oder schriftlich) als fest vereinbart. Bei kurzfristiger Absage durch den Veranstalter (ab 14 Tage vor der Lesung) wird ein Ausfallhonorar fällig. Absagen aufgrund „höherer Gewalt“ wie amtlich angeordnete Schulschließlungen oder Quarantäne schließen ein Ausfallhonorar aus.

Wird zu den Veranstaltungen die Presse eingeladen oder öffentlich geworben bzw. informiert, so bitten wir um den Hinweis, dass die Veranstaltung „in Zusammenarbeit mit dem Friedrich-Bödecker-Kreis e.V. Niedersachsen“ durchgeführt wird. Ferner ist auf Ankündigungen und Werbeplakaten an geeigneten Stellen folgender Hinweis aufzunehmen: „Die Lesung wird durch das Land Niedersachsen gefördert.

Finanzierung

Bitte beachten Sie: Für die digitalen Angebote in Zeiten von Corona gelten gesonderte Konditionen. Wenn Sie eine Veranstaltung buchen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: info@fbk-niedersachsen.de / Tel. 0511 980 58 23

  • Die Autor*innen erhalten ihr Honorar vom Friedrich-Bödecker-Kreis. Die Schule (oder andere Einrichtung) beteiligt sich ihrerseits mit  140,- € pro Lesung an den Kosten, die dem Friedrich-Bödecker-Kreis nach Rechnungsstellung überwiesen werden. Eine Zuschussfinanzierung ist nicht möglich.
  • Anfallende Nebenkosten (Anreise/Übernachtung) sind Verhandlungssache. In der Regel werden die Übernachtungskosten vom örtlichen Veranstalter getragen. Bei hohen Nebenkosten (z.B. weite Fahrt) und bei größeren Veranstaltungen (Buchwochen mit zahlreichen Lesungen) erwarten wir eine Beteiligung an den Nebenkoste

 

Noch Fragen?

In der Rubrik FAQ finden Sie weitere Antworten auf Ihre Fragen. Andernfalls kontaktieren Sie uns einfach.